Die Richter und Zuchtwart Ausbildung
Ausbildungsordnung beim Hunde-Bund
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§ 1 Leitung und leitende Durchführung
1. Die Leitung der Ausbildung zum Richter/Zuchtwart obliegt der Hunde-Bund Geschäftsstelle.
2. Die leitende Durchführung obliegt dem Richterobmann und der Hauptzuchtwartin.
§ 2 Bewerbung zur Ausbildung Richter/Zuchtwart
1. Grundsätzlich kann sich jedes Hunde-Bund Mitglied um eine Ausbildung zum Richter/Zuchtwart bewerben. Die Bewerbung ist formlos an die Geschäftsstelle zu richten.
2. Die Auswahl wird im Gremium - Geschäftsstelle, Richterobmann, Hauptzuchtwartin - nach folgenden Gesichtspunkten entschieden:
- persönliche Eignung
- fachliches Interesse
3. Die Eignung ist durch persönliche Gespräche und zeitliche Erfahrungswerte mit dem Bewerber festzustellen.
§ 3 Räumliche, zeitliche und personelle Durchführung und Prüfungen
1. Eine räumliche und zeitliche Begrenzung oder Mindestausbildungszeit wird nicht festgelegt, weil diese vom Kenntnisstand und der persönlichen Entwicklung des/der auszubildenden Richter/in abhängig ist.
2. Nach spätestens 9 Monaten intensiver Ausbildung ist eine theoretische und mündliche Zwischenprüfung vor dem Gremium - Geschäftsstelle, Richterobmann, Hauptzuchtwartin - abzulegen, die je nach Ergebnis zur Ernennung zum/zur Zuchtwart/in führt.
3. Die weitere Ausbildung zum/zur Richter/in siehe § 3 Abs. 1.
§ 4 Ernennung und Absetzung
1. Die Ernennung zum/zur Richter/in und/oder Zuchtwart/in wird von der Geschäftsstelle urkundlich ausgeführt und öffentlich bekannt gegeben.
2. Die Absetzung und Aberkennung der Ernennung wird durch das Gremium - Geschäftsstelle, Richterobmann, Hauptzuchtwartin - gemeinschaftlich festgestellt und durch die Geschäftsstelle öffentlich bekannt gegeben.
3. Beim Austritt des Richters/Zuchtwartes als Mitglied aus dem Hunde-Bund, KANN AUF WUNSCH DES AUSSCHEIDENDEN MITGLIEDES die Richter/Zuchtwarternennung durch den Hunde-Bund erhalten bleiben, wenn ein Ersatzgeld in Höhe von 150 Euro als Zuchtwart/in oder 250 Euro als Richter/in vom austretenden Mitglied geleistet wird. Sollte das nicht der Wunsch des ausscheidenden Mitgliedes sein, dann siehe § 4 Abs. 2.
§ 5 Gebühren, Auslagen und Ausbildungsmaterial
1. Für die Ausbildung werden vom Hunde-Bund keine Gebühren erhoben.
2. Für etwaige, nicht vom Hunde-Bund zu vertretende Auslagen ( z.B. Prüfungsort nicht gleich Ort der Geschäftstelle durch verschulden des Auszubildenden usw.) muss der Auszubildende aufkommen.
3. Kosten für persönliches Ausbildungsmaterial trägt der Auszubildende selbst.
Mehr Info`s bei der Geschäftsstelle:
hunde-bund@gmx.de oder Telefon: 06236 579100
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